Architektenleistungen nach Bedarf und Notwenigkeit

Leistungen nach HOAI

Die HOAI (Honorarordnung der Architekten) regelt nicht nur die Honorare, sondern gliedert den gesamten Planungsprozess in sinnvolle Abschnitte: die Leistungsphasen (LPH). Unseren Bauherren bieten wir die passenden Leistungspakete je nach Bedarf und Notwendigkeit an.


Sie wissen noch nicht, was Ihr Vorhaben kostet und ob es Ihren Bedarf deckt? Dann konzentrieren wir uns auf die LPH 1-3 (Grundlagenermittlung, Vorentwurf und Entwurf). Mit einer tiefergehenden Kostenberechnung anhand einer fundierten Grundlagenermittlung und einem abgestimmten Entwurf sind Sie in der Lage eine Entscheidung zu treffen.


Sie wissen genau, was Sie brauchen und wollen Ihr Vorhaben zügig umsetzen? Dann verbinden wir z.B. die LPH 3-6 (Entwurf, Ausführungsplanung und Erstellen der Leistungsverzeichnisse) und schnüren ein optimiertes Paket, um schneller Angebote einzuholen und mit dem Bau beginnen zu können.

Grundsätzlich erbringen wir alle Architektenleistungen gemäß § 34 der HOAI mit eigenem Personal.

Architektenleistungen im Überblick

Leistungsphasen nach HOAI

Wir erbringen alle Architektenleistungen gemäß § 34 der HOAI. Ob Planung, Ausschreibung oder Bauleitung, wir verfügen über eigene qualifizierte und erfahrene Mitarbeiter in jedem Bereich.

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