Bau- und Planungsrecht verstehen, anwenden und umsetzen

Genehmigungen

Ein Bauantrag ist nicht nur für Neubauten notwendig, Baugenehmigungen werden auch bei Nutzungsänderungen (z.B. ein neues Gewerbe) oder größere Umbauten benötigt. Als bauvorlageberechtigte Architekten kennen wir uns mit dem Bau- und Planungsrecht aus. Wir prüfen, ob Ihr Vorhaben tatsächlich genehmigungspflichtig ist und ermitteln die planungsrechtlichen Möglichkeiten Ihres Grundstücks oder Ihrer Immobilie. Gemäß BauO NW stellen wir die notwendigen Bauantragsunterlagen zusammen. Auf Wunsch können wir auch die notwendigen Sachverständigen-Nachweise (Statik, Wärmeschutznachweis, Brandschutznachweis etc.) erbringen.

Im Vorfeld prüfen wir die Abstandsflächen und ermitteln so die mögliche Bebaubarkeit. Weiterhin sind wir vertraut mit der Genehmigung von Sonderbauten, insbesondere für Verkaufsflächen, Sportstätten als Versammlungsstätten oder Gewerbebauten gemäß Industriebaurichtlinie.

Frau Claudia Pannhausen ist als Kammermitglied gemäß § 70 der Landesbauordnung bauvorlageberechtigt.

Zügig zur Genehmigung

Bauantragsunterlagen

Der erste Schritt für eine zügige Genehmigung sind vollständige Baunatragsunterlagen. Mit unserer Erfahrung und Hilfe stellen wir Ihren Bauantrag zusammen.

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